Werkstattnutzung wieder möglich

12 Mar 2021 - Martin

Wie ihr sicherlich alle in den letzten Tagen über die Medien erfahren habt stehen aktuell die ersten Öffnungen nach dem Lockdown an.

Im Rahmen dieser Öffnungen hat auch das Land Baden-Württemberg eine neue Version der Corona-Verordnung veröffentlicht, die entsprechenden Öffnungsschritte beschreibt. Da die Verordnung leider keine eindeutige Regelung zu unserer Werkstatt enthält haben wir beim Ordnungsamt nach weiteren Informationen gefragt und haben gute Nachrichten für euch:

Zum aktuellen Zeitpunkt dürfen wir die Werkstatt für maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten gleichzeitig öffnen.

Es freut uns sehr, dass wir darauf basierend die Schlüssel ab Samstag, den 13.03. wieder freischalten können.

Um die Maximalbelegung der Werkstatt und Fairness gewährleisten zu können gilt genau wie im letzten Jahr, dass eine vorherige Anmeldung über das Anmeldesystem im Wiki Pflicht ist.

Sollte ein Schlüsselzugang entgegen dieser Regel ohne Voranmeldung genutzt werden, müssen wir ihn leider ohne weitere Verwarnung bis zum Ende des Monats sperren.

Leider gibt es dieses Mal keine Ausnahmen für Bildungsaktivitäten. Aus diesem Grund können wir nicht wie beim letzten Mal entsprechende Einweisungsveranstaltungen anbieten. Solltet ihr eine Einweisung für eine der Maschinen benötigen ist es natürlich möglich, sich im Rahmen der oben genannten Vorschriften mit einem Tutor zu verabreden.

Wie bisher auch, bieten wir auf Nachfrage an, eure Mitgliedschaft zu pausieren, bis wir wieder einen normalen Betrieb haben.

Wie ihr alle wisst sind wir eine gemeinnützige Organisation. Unsere Gemeinnützigkeit ergibt sich vor allem aus der Bildungsarbeit, die wir im Rahmen der Einweisungen, unserer Veranstaltungen und mit unserem Wiki leisten. Da Bildungsveranstaltungen aktuell nicht möglich sind ist die Arbeit am und im Wiki für uns aktuell noch wichtiger als sonst.

Daher die große Bitte: Bitte dokumentiert eure Arbeit und eure Projekte im Wiki!

Wie ihr über Telegram und co schon mitbekommen habt haben wir im Wiki inzwischen auch den sogenannten VisualEditor aktiv. Die Dokumentation im Wiki wurde dadurch noch einfacher als zuvor. Bitte nutzt diese Möglichkeiten. Ihr helft uns damit sehr!

Auch wenn das öffentliche Leben langsam wieder hochgefahren wird ist die allgemeine Gefahr der Pandemie noch nicht gebannt. Daher gilt auch weiterhin im CoMakingSpace folgendes Hygienekonzept:

  1. Das Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt ist während des gesamten Aufenthalts im CoMakingSpace verpflichtend.
  2. Während des gesamten Aufenthalts im CoMakingSpace ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen anderen stets einzuhalten.
  3. Werkzeuge sind vor der Benutzung selbst zu desinfizieren. Desinfektionsmittel werden bereitgestellt.
  4. Die Aufnahme von Nahrungsmitteln im CoMakingSpace ist bis auf Weiteres untersagt.
  5. Die Sanitäranlagen werden zweimal wöchentlich vom Vermieter gereinigt. Zum Händewaschen steht in der Werkstatt außerdem ein Waschbecken zur Verfügung.
  6. Um im Falle einer Infektion das Infektionsgeschehen nachvollziehen zu können sind wir verpflichtet, anwesende Personen zu erfassen. Aus diesem Grund liegen Anwesenheitslisten aus, in die sich alle Anwesenden eintragen müssen.
  7. Die gleichzeitige Nutzung der Räume ist jederzeit nur bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gleichzeitig erlaubt (gemäß Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, §9 – diese Zahl ist nach §20 inzidenzabhängig und galt am 12.3.2021 bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100; Änderungen vorbehalten). Die vorherige Anmeldung im „Anmeldesystem“ im Wiki ist Pflicht!
  8. Das Betreten des CoMakingSpace untersagt ist Personen,
    1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
    2. die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
    3. die entgegen Punkt 7 ohne vorherige Anmeldung erscheinen, oder
    4. die entgegen Punkt 1 keine ausreichend zertifizierte Maske tragen.

Falls ihr Fragen oder Anmerkungen habt lasst uns diese via E-Mail an info@comaking.space oder den üblichen anderen Channeln zukommen.

Wir freuen uns sehr, dass wir wieder eine Werkstatt haben. Lasst uns durch die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen gemeinsam dafür sorgen, dass das so bleibt.